Herzlich willkommen!

Den Gründern war und ist es ein Anliegen, die soziale Notlage von ortsansässigen Bürgern zu lindern.

 

Ziel der Stiftung ist es, als Wohltat für notleidende Bürger und als bürgerschaftlichen Zusammenhalt zu wirken.

Somit verbinden die Gründer in der Zielsetzung:

  • Hilfe für Bürger in Notlagen
  • Förderung des sozialen Verständnisses

 

Zweck der Stiftung gem. § 2 der Satzung

 

  1. Die Stiftung fördert soziale Zwecke in Rottweil im Sinne des § 52 der Abgabenordnung.
     
  2. Der Stiftungszweck wird durch Konzentration und Beschränkung auf persönliche soziale Notlagen verwirklicht. Der Personenkreis ist auf die in § 53 Nr. 2 AO genannten Personen begrenzt.

    Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Hingabe von Geld an Privatpersonen und soziale Einrichtungen.

    Insgesamt konzentriert sich die Tätigkeit der Stiftung auf:
    • Persönliche Notlagen von Einzelpersonen
    • Notlagen von Familien
       
  3. Die Stiftung verfolgt damit ausschliesslich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
     
  4. Die Stiftung kann auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zu Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln Massnahmen nach Absatz 2 fördern.
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© Stiftung Rottweiler Bürger in Not