Zustiftung oder Spende?

Wir würden uns für die Hilfe für Rottweiler Bürger in Not um Spenden auf eines unserer Konten freuen.

 

Bitte geben Sie bei der Überweisung im Verwendungszweck an,
entweder "Zustiftung" (diese erhöht das Stiftungskapital)
oder "Spende" (diese dient zwingend der unmittelbaren Zweckverwendung gem. Satzung).

 

Für Spenden bis zu 200,-- € genügt als Nachweis für die steuerlich Abzugsfähigkeit der Zahlungsbeleg Ihrer Bank (§ 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStDV). Über 200,-- € stellen wir Ihnen gerne nach Mitteilung Ihrer Adresse eine Spendenbescheinigung aus.

 

Bankverbindungen:
Kreissparkasse Rottweil
IBAN: DE97642500400000000282

BIC: SOLADES1RWL
BLZ: 642 500 40

Konto-Nr.: 282

 

Volksbank Rottweil

IBAN: DE68642901200000222003

BIC: GENODES1VRW

BLZ: 642 901 20

Konto-Nr.: 222003

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