HERZLICH WILLKOMMEN.

Den Gründern der Stiftung war und ist es ein Anliegen, die soziale Notlage von ortsansässigen Bürgern zu lindern.

Ziel der Stiftung ist es, als Wohltat für notleidende Bürger und als bürgerschaftlichen Zusammenhalt zu wirken.
Somit verbinden die Gründer in der Zielsetzung einerseits Bürgern in Notlagen zu helfen und andererseits den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserer Stadt zu fördern. 

 

Zweck der Stiftung gem. § 2 der Satzung

  1. Die Stiftung fördert soziale Zwecke in Rottweil im Sinne des § 52 der Abgabenordnung.
     
  2. Der Stiftungszweck wird durch Konzentration und Beschränkung auf persönliche soziale Notlagen verwirklicht. Der Personenkreis ist auf die in § 53 Nr. 2 AO genannten Personen begrenzt.

    Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Hingabe von Geld an Privatpersonen und soziale Einrichtungen.

    Insgesamt konzentriert sich die Tätigkeit der Stiftung auf:
    - Persönliche Notlagen von Einzelpersonen
    - Notlagen von Familien
     
  3. Die Stiftung verfolgt damit ausschliesslich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
     
  4. Die Stiftung kann auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zu Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln Massnahmen nach Absatz 2 fördern.

© Urheberrecht der Stiftung Rottweiler in Not. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.