SPENDEN UND ZUSTIFTUNG 

Wir freuen uns über Ihre Zuwendung für Rottweiler Bürger in Not mit Spenden oder Zustiftungen. 

Sie können per Überweisung an uns spenden. Bitte geben Sie bei der Überweisung im Verwendungszweck entweder "Zustiftung" (diese erhöht das Stiftungskapital) oder "Spende" (diese dient der unmittelbaren Zweckverwendung gemäß unserer Satzung).

Für Spenden bis zu 200,00 € genügt als Nachweis für die steuerlich Abzugsfähigkeit der Zahlungsbeleg Ihrer Bank (§ 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStDV). Wenn Sie bei der Überweisung Ihre Anschrift angeben, erhalten in jedem Fall eine Spendenbescheinigung mit persönlichem Anschreiben über die aktuelle Arbeit der Stiftung.   


Bankverbindungen:

Kreissparkasse Rottweil
IBAN: DE97642500400000000282
BIC: SOLADES1RWL
 

Volksbank Rottweil
IBAN: DE68642901200000222003
BIC: GENODES1VRW
 

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